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Aktuell

 

STEHT DIE RASSEZUCHT AM ENDE ?!! Der Teckel gehört auf keine Qualzuchtliste!

Steht die Rassehundezucht vor dem Ende?
Tierschutz- und vor allem Tierrechtsorganisationen bekennen sich offen dazu, dass sie den Bestand an Haustieren (vor dem Hintergrund ihrer zum Teil drastisch ideologisierten Ansichten) stark reduzieren wollen. In den Ministerien finden sich gerade an Schlüsselpositionen Personen aus dem o.g. Kreis, die von der nahestehenden politischen Partei sehr bewusst dort platziert wurden. Diesen Personen aus dem federführenden Ministerium ist die Rassehundezucht bekannterweise ein Dorn im Auge.
Mit Kampagnen wie „Adoptieren, nicht kaufen“ die flankiert von emotionalisierten Slogans  wie „Eine verantwortungsvolle Zucht gibt es aus Tierschutzsicht nicht, denn jedes gezüchtete Tier nimmt einem Tier im Tierheim die Chance auf ein neues Zuhause haben das Ziel, jegliche Rassehundezucht zu bannen. (siehe HP von PETA) Anfang Februar hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) einen Referentenentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes vorgelegt.
Der Erweiterte Vorstand des Deutschen Teckelklubs zeigt sich bzgl. einiger Inhalte dieses Entwurfes massiv beunruhigt und sieht ganz konkret drohende Gefahren für den Fortbestand der Rassehundezucht und damit vieler Hunderassen, zu denen auch der Teckel zählt. Diese Gefahren sind so weitreichend, dass ein gemeinsames und sofortiges Handeln der Dachverbände VDH, JGHV, des DTK und aller Rassehundefreunde das dringende Gebot der Stunde ist.
Ich möchte an zwei Beispielen erläutern welche Inhalte des Referentenentwurfes große Gefahren beinhalten.

1) § 11b TierSchG definiert die sogenannten Qualzuchtmerkmale neu. Unter Punkt 4 ist dort der Begriff „Skelettanomalien“ vermerkt.

a. Anomalien sind Abweichungen vom Original. Das Original wird das des Wolfes sein.

b. Der unbestimmte Rechtsbegriff „Skelettanomalien“ ist so weitläufig auslegbar, “ dass es zwangsläufig zu subjektiven und in Einzelfällen auch bewusst exzessiven Rechtsinterpretationen kommen wird.

c. Die Folge können pauschale Zucht- und Ausstellungsverbote für normalgesunde Hunde z.B. sehr großer oder niederläufiger Hunderassen wie Dachsbracken oder Teckel sein.

2) Das in §11b Abs. 1b vorgesehene Verbot zum Zuchteinsatz von Tieren mit erblichen Krankheitsmerkmalen

a. Eine Zucht mit Anlagenträgern genetischer Erkrankungen soll pauschal also definitionslos verboten werden.

b. Wir wissen, dass es vermutlich keine Säugetiere gibt, die nicht Träger irgendeiner genetisch bedingten rezessiv vererbbaren Erkrankung sind. Ein generelles Zuchtverbot von „Anlagenträgern“ ist nicht durchführbar, da diese Bestimmung nicht eingrenzbar und daher auch unverhältnismäßig ist.

c. Bekundungen von Politikern, dass bestimmte Auslegungen nicht geplant sind, sind rechtlich nicht bindend. Am Ende stoppt jeder entsprechend motivierte Amtsveterinär durch Auslegung nach seinem Gusto jede Ausstellung und Rassehundezucht in seinem Zuständigkeitsgebiet.

c. Die Lösung ist ein verantwortungsbewusstes Zuchtmanagement über die Zuchtprogramme, die das Züchtens mit zwei Anlagenträgern durch vorgeschriebene DNA-Tests verhindern.
Was können wir/Sie tun?

Der Erweiterte Vorstand des DTK hat nach Beratung auch mit dem Geschäftsführer des VDH entschieden, Teil einer Kampagne des VDH in den Sozialen Medien zu sein und diese zu unterstützen. Diese Kampagne richtet sich gegen Teile des Referentenentwurfes und soll eine möglichst breite Öffentlichkeit erreichen und problemweisend ansprechen.
Einige Mitglieder des Erweiterten Vorstandes des DTK haben Kontakte zu Mandatsträgern und sprechen diese direkt ganz persönlich an.
Bei 22.000 Mitgliedern werden auch einige unserer Mitglieder Mandatsträger (natürlich parteiübergreifend) kennen. Nutzen Sie bitte Ihre Kontakte, um unser dringendes Anliegen für die Rassehundezucht und unsere Teckel zu transportieren.

Schreiben Sie bitte die Abgeordneten aus Ihrem Wahlkreis an. Erläutern Sie anhand der genannten Beispiele, dass die Rassehundezucht bei Novellierung dieses Gesetzentwurfes vor dem Aus steht und damit im Übrigen auch der brauchbare Jagdhund verschwinden wird.

Einen Musterbrief finden Sie auf den Homepages                                                       des DTK 1888 e.V.  www.teckelklub.de
Über die Wahlkreissuche des Bundestages finden Sie einfach die Kontaktdaten der Mandatsträger aus Ihrem Wahlkreis. www.bundestag.de/Abgeordnete
Stellen wir uns gemeinsam vor unsere Hunde aus einer kontrollierten Rassehundezucht und schützen diese vor dem Zugriff ideologisierter Kräfte.      Es ist nun dringend ein Schulterschluss und das Tätigwerden von uns allen gefragt.
Seien Sie bitte der beste Interessensvertreter unserer Teckel, der Sie je waren, und zwar jetzt.

Unterzeichnen Sie bitte diese Petition gegen den Entwurf des Tierschutzgesetz in dieser Fassung und bitten Ihren Bekanntenkreis, dies auch zu tun.

Josef Ramacher
Präsident
DTK 1888 e.V.




oder:
https://chng.it/GkKxBFKTxr


Sachkundenachweis

Aus unserer Gruppe hat die Zulassung zur Abnahme des Sachkundenachweises

für das neue Hundegesetz in Niedersachsen:

Uwe Behnken, Langenwischstr. 30, 27751 Delmenhorst, Tel.: 0174-1724054

info@uwebehnken.de


Ab sofort können Hunde unter www.hunderegister-nds.de registriert werden,

telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen